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Überbrückungshilfe III: Neustarthilfe für Soloselbstständige

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilung eine sog. Neustarthilfe für Soloselbstständige im Rahmen der geplanten Überbrückungshilfe III bekanntgegeben ( www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201113-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-und-die-kultur-und-veranstaltungsbranche.html).

Ziel der Neustarthilfe ist es, für Soloselbstständige (insbesondere Künstler und Kulturschaffende), die häufig keine Betriebskosten geltend machen können, eine Sonderunterstützung zu gewährleisten. Daher wird die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) ergänzt.

 

Geöffnet werden soll das Antragsverfahren zusammen mit dem Programmstart der Überbrückungshilfe III (ab 01. Januar 2021). Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden. Details zur Antragstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.

 

Informationen zur aktuellen zweiten Förderphase (September bis Dezember 2020) finden Sie in der FAQ-Liste: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html.

 

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