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Überbrückungshilfe III - Antragstellung ab sofort möglich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfe III für die Monate November 2020 bis Juni 2021 ab sofort beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Des Weiteren können Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, voraussichtlich bereits ab diesem Monat die „Neustarthilfe“ im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragen.

 

Einen Überblick erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie