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SONDERPROGRAMM FÜR KULTURVERANSTALTUNGEN

Mit dem Sonderprogramm sollen finanzielle Risiken für den Kultur- und Veranstaltungsbereich in Niedersachsen abgemildert werden. Das Land stellt für dieses Programm Haushaltsmittel von insgesamt 50 Millionen Euro aus dem im November beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 zur Verfügung. Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2024 ausschließlich digital (über die IT-Plattform) gestellt werden.

Ziel des Sonderprogramms ist es, Härten für Kulturveranstalter auszugleichen und Veranstalter für Schäden, die aufgrund volatilen Nachfrageverhaltens des Publikums und Minderauslastungen entstehen, zu entschädigen.

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 200.000 Euro, es gibt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Antragsberechtigt sind Veranstaltende, die das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Kulturveranstaltung tragen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann auch von Veranstaltenden in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft beantragt werden. Umgesetzt wird das Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen über die NBank. 

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Euro-Office Info vom 12.07.2023.pdf
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FAQ-Liste_vom_12.07.2023.pdf
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Richtlinie_vom_12.07.2023.pdf
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