
Gute Nachrichten! Das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen wurde mit Mitteln des Landes erheblich aufgestockt. Mit diesen zusätzlichen Sondermitteln werden Investitionen zur Verbesserung des Energiebedarfs sowie energetische Sanierungen gefördert. Die Antragstellungen sind ab sofort möglich. Die wichtigsten Eckpunkte des Programms sind:
- Förderfähig sind kleine Kultureinrichtungen (z.B. eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen oder die GbRs), über nicht mehr als drei hauptamtliche Vollzeitstellen verfügen.
- Die Förderquote beträgt max. 75 %.
- Die Förderhöhe beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 25.000 Euro
- Die Antragsfrist für Projekte, die noch in diesem Jahr begonnen werden, ist der 15. September 2023.
- Die Antragsfrist für Projekte, die 2024 beginnen, ist der 31. Oktober 2023.
Formulare, Unterlagen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf auf www.lueneburgischer-landschaftsverband.de
Für investive Vorhaben, die nicht im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen stehen, können Anträge wie gewohnt bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden.