Für Unternehmen stehen Fördermittel vom Land, vom Bund und von der Europäischen Union für verschiedene Maßnahmen z.B. in den Bereichen Investition, Innovation, Digitalisierung, Qualifikation sowie Energie und Umwelt zur Verfügung.
Wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Fördermittel beantragen, so unterliegen sie häufig einer Testatpflicht zum Nachweis ihrer KMU-Eigenschaft. Ein solches KMU-Testat ist von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auszustellen und i.d.R. mit Kosten und Zeitaufwand verbunden.
Hier finden Sie das KMU-Prüfschema der NBank.
Übrigens – bei Vorlage eines KMU-Testates können kleine und mittlere Unternehmen auch kostenfrei die Technologie- und Innovationsberatung unseres Kooperationspartners, dem Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), in Anspruch nehmen.
Der Heidekreis gehörte in der Förderperiode 2022 - 2027 zum Fördergebiet der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Im Rahmen dieser Förderung können - bei Vorliegen der Voraussetzungen - Zuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen gewährt werden.
Existenzgründerinnen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, ihre Gründung oder Unternehmensnachfolge mit dem Förderkredit „MikroSTARTer“ zu finanzieren. Die Darlehenshöhe reicht von 5.000 bis 40.000 Euro. Für dieses Programm ist die Wirtschaftsförderung als fachkundige Stelle tätig.
Die Wirtschaftsförderung bietet für Unternehmen den Service, Fördermöglichkeiten für geplante Vorhaben zu prüfen und in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite zu stehen. So kann individuell nach Förderprogrammen recherchiert und dem Unternehmen die relevanten Richtlinien zusammengestellt und erläutert werden. Die Wirtschaftsförderung des Heidekreises informiert über die grundsätzlichen Möglichkeiten und stellt bei Bedarf Kontakt zu den zuständigen Einrichtungen her. Sprechen Sie uns gerne an.
Förderung von KMU im Landkreis Heidekreis - Innovation und Nachhaltigkeit stehen im Vordergrund
Der Landkreis Heidekreis möchte die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen im Heidekreis auch zukünftig sicherstellen und ausbauen und daher Investitionen finanziell fördern. Durch das Förderprogramm soll ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden, um in Innovation und Entwicklung der Unternehmen zu investieren.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler/innen und Existenzgründer/innen mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Heidekreis bzw. der Absicht eine Betriebsstätte im Landkreis Heidekreis zu errichten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Die förderfähigen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens müssen mindestens 10.000,00 € betragen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung beläuft sich auf 20.000,00 €.
Über die Förderung wird unter Voraussetzung zur Verfügung stehender Haushaltsmittel unter Anwendung eines Scoringsystems entschieden.
Was sollten Sie außerdem beachten?
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landkreis Heidekreis einzureichen. Der Landkreis muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung des Antrages dem Grunde nach erfüllt sind.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Bitte füllen Sie den Antrag und die De-Minimis-Erklärung direkt im beschreibbaren Dokument aus. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und unterschreiben diese. Senden Sie die Unterlagen per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@heidekreis.de oder per Post an:
Wirtschaftsförderung Heidekreis
F09.2 - Kreisentwicklung und Wirtschaft
Harburger Str. 2
29614 Soltau
Beim Fördermittelsprechtag haben Unternehmen und Gründer/innen zudem die Gelegenheit, ihr Vorhaben mit der NBank in einem vertraulichen Einzelgespräch zu diskutieren. Dabei können Fragen rund um Förderprogramme, Finanzierungswege und die erforderlichen Antragsunterlagen geklärt werden. Informiert wird über aktuelle Programme wie zum Beispiel aus den Bereichen Investition, Innovation, Digitalisierung, Qualifikation, Energie und Umwelt sowie Gründung. Als Beraterin steht Ihnen Anja Krebs von der NBank zur Verfügung.
Die regelmäßig stattfindenden Beratungssprechtage sind kostenfrei und werden gemeinsam von der NBank und der Wirtschaftsförderung Heidekreis veranstaltet.
Beratungsgespräche können für die Zeit zwischen 09:30 Uhr und 14:30 Uhr vereinbart werden und erfolgen via Zoom.
Nächste Termine:
13. Februar
14. März
9. April
7. Mai
11. Juni
6. August
10. September
22. Oktober
12. November
10. Dezember
Sie haben Fragen oder möchten sich zur Beratung anmelden? Dann wenden Sie sich gerne an Lena Heß (05191 970 613 oder l.hess@heidekreis.de).
Das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW) bietet im Auftrag der Wirtschaftsförderung des Heidekreises Unternehmen eine kostenfreie Innovations- und Technologietransferberatung an. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Beratung/Innovation und Technologie".
Lena Heß
Wirtschaftsförderung und Klimaschutz
Telefon 05191 970 613
E-Mail l.hess@heidekreis.de
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Landkreis Heidekreis
Harburger Straße 2
29614 Soltau