Förderung kultureller Projekte


Die Kultur im Heidekreis wird geprägt durch Ehrenamtlichkeit. Zahlreiche Vereine und Verbände sorgen für ein reiches Kulturleben und einen vollen Veranstaltungskalender. Jeder hat die Chance mitzuwirken und sich einzubringen!

 

Zur Förderung des kulturellen Lebens wirkt der Heidekreis eng mit den Akteuren vor Ort aber auch mit den überregionalen Förderern wie dem Lüneburgischen Landschaftsverband zusammen. Wir unterstützen Sie gern bei der Lösung finanzieller Probleme! Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine gute Idee haben.

 

www.lueneburgischer-landschaftsverband.de

www.heidekreis-musikschule.de

www.kulturverein-schneverdingen.de

www.kultur-tribuehne.de


Kulturförderung

Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen in Niedersachsen

Mit dem Sonderprogramm sollen finanzielle Risiken für den Kultur- und Veranstaltungsbereich in Niedersachsen abgemildert werden. Das Land stellt für dieses Programm Haushaltsmittel von insgesamt 50 Millionen Euro aus dem im November beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 zur Verfügung. Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2024 ausschließlich digital (über die IT-Plattform) gestellt werden.

Ziel des Sonderprogramms ist es, Härten für Kulturveranstalter auszugleichen und Veranstalter für Schäden, die aufgrund volatilen Nachfrageverhaltens des Publikums und Minderauslastungen entstehen, zu entschädigen.

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 200.000 Euro, es gibt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Antragsberechtigt sind Veranstaltende, die das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Kulturveranstaltung tragen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann auch von Veranstaltenden in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft beantragt werden. Umgesetzt wird das Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen über die NBank.

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Euro-Office Info vom 12.07.2023.pdf
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FAQ-Liste_vom_12.07.2023.pdf
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Richtlinie_vom_12.07.2023.pdf
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Vollzugshinweise_vom_12.07.2023.pdf
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SONDERPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG ENERGETISCHER MASSNAHMEn

Förderung des Lüneburgischen Landschaftsverbandes

Gute Nachrichten! Das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen wurde mit Mitteln des Landes erheblich aufgestockt. Mit diesen zusätzlichen Sondermitteln werden Investitionen zur Verbesserung des Energiebedarfs sowie energetische Sanierungen gefördert. Die Antragstellungen sind ab sofort möglich. Die wichtigsten Eckpunkte des Programms sind: 

  • Förderfähig sind kleine Kultureinrichtungen (z.B. eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen oder  die GbRs), über nicht mehr als drei hauptamtliche Vollzeitstellen verfügen.
  • Die Förderquote beträgt max. 75 %.
  • Die Förderhöhe beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 25.000 Euro.
  • Die Antragsfrist für Projekte, die noch in diesem Jahr begonnen werden, ist der 15. September 2023.
  • Die Antragsfrist für Projekte, die 2024 beginnen, ist der 31. Oktober 2023.

Formulare, Unterlagen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf auf www.lueneburgischer-landschaftsverband.de  Für investive Vorhaben, die nicht im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen stehen, können Anträge wie gewohnt bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden. 

Kontakt

Portrait: Anke von Fintel, Mitarbeiterin Landkreis Heidekreis, Kreisentwicklung und Wirtschaft

Anke von Fintel
Wirtschaftsförderung und Klimaschutz
Telefon 05191 970 865
E-Mail anke.vonfintel@heidekreis.de

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Landkreis Heidekreis
Harburger Straße 2
29614 Soltau