förderung der medizinischen Versorgung

Finanzielle Unterstützung für Medizinerinnen und Mediziner


Sie überlegen Ihre eigene Praxis zu gründen? Oder stecken Sie noch mitten im Studium und suchen einen Ort, um Ihr Praktisches Jahr zu absolvieren? Vielleicht wollen Sie sich aber auch zur Fachärztin oder zum Facharzt qualifizieren? Dann kommen Sie zu uns in den Heidekreis!

 

Um die medizinische Versorgung des Landkreises auch zukünftig sicherzustellen, bietet der Heidekreis verschiedene Förderprogramme für Medizinstudierende sowie Ärztinnen und Ärzte an. Dabei sprechen nicht nur die finanziellen Förderungen für uns, sondern auch ein Leben auf dem Land mit Anschluss an Hamburg, Hannover und Bremen. Mit unseren zahlreichen Freizeitangeboten in der Erlebniswelt Lüneburger Heide bezüglich Shopping, Wellness, Naturaktivitäten und Kultur gibt es Spaß und Erholung für die ganze Familie.

 

Warum nicht mal ausprobieren wie das Leben hier läuft? Einfach unseren Antrag online ausfüllen und los geht´s - Holen Sie sich Ihre Förderung!


Zur Famulatur

Der Landkreis zahlt einmalig eine Famulaturförderung in Höhe von 500,00 € für Studierende der Humanmedizin. Das Geld wird für einen Monat in einer hausärztlichen Praxis im Heidekreis gezahlt. Finden Sie heraus, welche Chancen eine Niederlassung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung im Heidekreis bietet. Dem Antrag müssen Sie nur noch Ihre Immatrikulationsbescheinigung beifügen und fertig! Um den Rest kümmern wir uns.

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Antrag Famulaturförderung
Famulaturförderung für Studenten der Humanmedizin
Antrag Famulaturförderung_ausfüllbar.pdf
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Richtlinie Famultur
Alle wichtigen Informationen zur Famulatur
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Zum Praktischen Jahr

Haben Sie Interesse daran eine längere Zeit bei uns zu bleiben? Der Heidekreis unterstützt Sie ein Jahr lang mit einem Förderbetrag von 500,00 € pro Monat. Selbstverständlich ist die Absolvierung des Jahres auch in Teilzeit möglich, der Betrag wird dann dementsprechend angepasst.

 

Zu Ihrem Antrag benötigen wir lediglich:

  • Ihre Immatrikulationsbescheinigung
  • eine Bescheinigung über den bestandenen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • sowie eine Bestätigung über den Ausbildungsplatz (im Original)
  • und eine Erklärung während des Praktischen Jahres gemeinsam mit dem Heidekreis an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mitzuwirken, zum Ende einen schriftlichen Erfahrungsbericht zu verfassen sowie an einer Evaluation teilzunehmen

Was müssen Sie sonst noch beachten?

Die ordnungsgemäße Durchführung des Praktischen Jahres ist nach jedem Tertial unaufgefordert durch eine Bescheinigung des Lehrkrankenhauses oder der Lehrärztin oder des Lehrarztes nachzuweisen und für den Höchstförderungsbetrag sollten alle drei Tertiale im Heidekreis absolviert werden.

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Antrag Förderung Praktisches Jahr
Finanzielle Unterstützung durch den Landkreis
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Richtlinie Praktisches Jahr
Alle wichtigen Informationen zum Praktischen Jahr
Richtlinie PJ neu (PDF).pdf
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Zur Weiterbildung

Auch als Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin kann die Förderung genutzt werden. Während der zweijährigen ambulanten Weiterbildungszeit in Vollzeit in einer hausärztlichen Praxis unterstützen wir Sie mit 500,00 € pro Monat. Natürlich ist die Weiterbildung auch in Teilzeit möglich, der monatliche Betrag wird folglich angepasst.

Was sollten Sie außerdem beachten?

Ihr Wohnsitz sollte für die Dauer der Weiterbildung im Heidekreis oder den angrenzenden Landkreisen Celle, Rotenburg/Wümme, Harburg, Nienburg/Weser, Lüneburg, Verden, Uelzen, Diepholz und Region Hannover liegen. Außerdem ist die ordnungsgemäße Durchführung der Weiterbildung halbjährlich durch eine Bestätigung der ausbildenden Praxis unaufgefordert nachzuweisen.

Zum Antrag fügen Sie noch bei: 

  • eine Bestätigung der ausbildenden Praxis über den Ausbildungsplatz (im Original),
  • eine Bescheinigung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen über die Weiterbildung
  • und eine Erklärung von Ihnen während der ambulanten Weiterbildung gemeinsam mit dem Heidekreis an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mitzuwirken, zum Ende einen schriftlichen Erfahrungsbericht zu verfassen sowie an einer Evaluation teilzunehmen. Und dann steht Ihrer Förderung nichts mehr im Weg!
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Antrag Weiterbildung
Zweijährige finanzielle Unterstützung
Antrag amb. Weiterbildung Allg.medizin_a
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Richtlinie ambulante Weiterbildung
Der rechtliche Rahmen für die ambulanten Weiterbildung
Richtlinie ambulante Weiterbildung neu (
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Zur Niederlassung

Wenn Sie sich im Heidekreis als zugelassene Haus- oder Fachärztin bzw. zugelassener Haus- oder Facharzt niederlassen, fördern wir Ihre Praxisgründung seit 2020 mit bis zu 30.000,00 Euro. Das gilt auch für die Niederlassung in einer Gemeinschaftspraxis. Bis zu 10.000,00 Euro können Sie bekommen, wenn Sie eine Haus- oder Fachärztin bzw. einen Haus- oder Facharzt neu in Anstellung beschäftigen oder eine Zweitpraxis eröffnen. 

 

Ganz einfach unseren Antrag online ausfüllen, die weiteren benötigten Dokumente anfügen und sich Ihre Förderung holen!
Zum Antrag fügen Sie

  • Ihren Lebenslauf
  • eine beglaubigte Kopie der zulassungsrechtlichen Entscheidung über die vertragsärztliche Tätigkeit
  • und die De-minimis-Erklärung hinzu.

Worauf müssen Sie sonst noch achten?

Die ärztliche Tätigkeit sollte innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung aufgenommen bzw. mit dem Anstellungsverhältnis innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung begonnen werden. Bei einer Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis ist die ärztliche Tätigkeit für die Dauer von fünf Jahren auszuüben (im Fall der Zweigpraxis im Umfang von 10 Stunden pro Woche an mehreren Tagen in der Zweigpraxis).

 

Bei neu begonnenen Anstellungsverhältnissen soll der Arztsitz mindestens drei Jahre besetzt bleiben. Mit der Niederlassung, Gründung einer Zweigpraxis oder Anstellung darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.

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Antrag Niederlassungsförderung
Fördergeld bei Praxisneueröffnung
Antrag Niederlassungsförderung ausfüllba
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Richtlinie Niederlassungsförderung
Weitere Informationen zur Förderung
Richtlinie Niederlassungsförderung neu (
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De-minimis-Erklärung
Beantragung der Beihilfe
De-minimis Erklärung ausfüllbar.pdf
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So einfach war Förderung noch nie! Unbürokratisch und schnell.

Scheuen Sie sich nicht Ihren Antrag zu stellen. Der Heidekreis arbeitet in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen an dem Förderprogramm, sodass Sie es leicht haben an alle nötigen Unterlagen zu gelangen. Die Anträge auf Förderungen sind beim Landkreis Heidekreis in der Abteilung 09.2 Kreisentwicklung und Wirtschaft zu stellen. Im Falle der Famulatur, des Praktischen Jahres und der Weiterbildung ist eine Frist von mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit einzuhalten.

Kontakt

Portrait: Anke von Fintel, Mitarbeiterin Landkreis Heidekreis, Kreisentwicklung und Wirtschaft

Britta Führer
Wirtschaftsförderung und Klimaschutz
Telefon 05191 970 605
E-Mail b.fuehrer@heidekreis.de

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Landkreis Heidekreis
Harburger Straße 2
29614 Soltau