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Verlängerung außerordentliche Wirtschaftshilfe („Dezemberhilfe“)

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilung die Verlängerung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember (sog. Dezemberhilfe) bekanntgegeben.

 

Im Rahmen einer Umsatzerstattung sollen weiterhin Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt werden, die direkt, indirekt und mittelbar indirekt von der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 betroffen sind. Entsprechend der derzeitigen Planungen sollen sich die Fördereckdaten an der Novemberhilfe orientieren:

  • Förderhöhe: Bis zu 75 % des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020
  • Beihilferechtliche Grundlage:

- Bis 1 Mio. Euro Kleinbeihilfenregelung und de-minimis-Verordnung

- Zwischen 1 und 4 Mio. Euro Bundesregelung Fixkostenhilfe

- Über 4 Mio. Euro weitere Abstimmungen mit der EU-Kommission erforderlich

  • Antragsverfahren: Über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe mithilfe eines prüfenden Dritten bzw. im Falle von Soloselbstständigen mit einer beantragten Fördersumme von max. 5.000 Euro direkt (s. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Start der Dezemberhilfe: Aktuell laufen die Vorbereitungen, eine genaue zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht möglich.