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Start der außerordentlichen Wirtschaftshilfe im Dezember ("Dezemberhilfe")

Die Antragsstellung für die sog. "Dezemberhilfe" ist nun über die IT-Plattform des Bundes gestartet: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Anträge können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

 

Abschlagzahlungen können i. H. v. max. 50 % der beantragten Dezemberhilfe, jedoch max. 50.000 Euro bzw. für Soloselbständige, die einen Antrag im eigenen Namen stellen (also ohne prüfenden Dritten) bis max. 5.000 Euro gewährt werden.

 

Weitere Details entnehmen Sie bei Interesse der Programmwebsite bzw. insbesondere auch den FAQ: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html bzw. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html.