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Corona-Hilfen für Unternehmen – Verlängerung der Antragsfristen

Überbrückungshilfe II: Die Antragsfrist wurde bis zum 31.03.2021 verlängert

Die Überbrückungshilfe II für die Fördermonate September bis Dezember 2020 richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt).

 

Details zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-II/ueberbrueckungshilfe-ii.html bzw. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-II/ueberbrueckungshilfe-ll.html

November- und Dezemberhilfen: Die Antragsfrist wurde bis zum 30.04.2021 verlängert

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt oder indirekt vom Lockdown im November bzw. Dezember 2020 betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt i. d. R. über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer). Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können bis 5.000 Euro die Antragstellung ohne prüfenden Dritten vornehmen. Voraussetzung ist jedoch ein ELSTER-Zertifikat.

 

Nähere Informationen (u. a. FAQs) finden Sie bei Interesse unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html bzw. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html.

 

Zuständige Ansprechpartner sind erreichbar über die Service-Hotline beim Bund: +49 30 530199322