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Härtefallhilfen Niedersachsen

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat am 18.05.2021 den Start der „Härtefallhilfe Niedersachsen“ bekannt gegeben.

Die Härtefallhilfen sind ein gemeinsames Programm des Bundes und der Länder. Die Programmgestaltung der Härtefallhilfen wurde den Bundesländern übergeben.

Zielgruppe sind Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie bedroht ist und die unter den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen bisher nicht berücksichtigt wurden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die wirtschaftlich am Markt tätig sind (einschließlich gemeinnützigen Unternehmen (Sozialunternehmen), Organisationen und Vereinen). Voraussetzung: Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen und waren für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe).

Anträge müssen bis spätestens 31. August 2021 bzw. bei Antragsstellung auf Grundlage der Bundesregelung Novemberhilfe / Dezemberhilfe bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten (bspw. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) über die digitale Schnittstelle www.haertefallhilfen.de bei der NBank.

 

Unter dem folgenden Link finden Sie alle wichtigen Informationen: https://www.haertefallhilfen.de/Niedersachsen