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Überbrückungshilfen – Verlängerung bis Ende September 2021

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III plus sind weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III. Neu hinzu kommt z.B. die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Mit der Verlängerung erhöhen sich diese Prämien.

Mit den Härtefallhilfen werden Unternehmen unterstützt, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie bedroht ist und die unter den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen (u. a. Überbrückungshilfen) nicht berücksichtigt wurden. Auch diese Hilfen sollen bis Ende September 2021 verlängert werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html und www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie www.haertefallhilfen.de