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Programmverlängerung: Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen

Mit einem zusätzlichen Budget i. H. v. 4 Mio. Euro können ab sofort wieder – abhängig vom Förderbereich – Anträge von Solo-Selbstständigen bzw. Kultureinrichtungen in allen vier Förderlinien eingereicht werden.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen. Zudem gilt eine Bagatellgrenze i. H. v. mehr als 1.500 Euro für alle Förderbereiche.

Weitere Informationen sowie die neuen Antragsfristen finden Sie hier.