Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten, nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten und deren überwiegende Tätigkeit Bestandteil des Förderspektrums des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) ist. Dazu gehören z.B.: Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren.
Hinweis: Einrichtungen mit kommunaler Beteiligung sind grundsätzlich antragsberechtigt; nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes und der Kommunen sowie Einrichtungen, die vom Land institutionell oder vertraglich gefördert werden.
Bezuschusst werden Zahlungsverpflichtungen für laufende Ausgaben (z.B. Personal, Betriebskosten, Miete), aber auch Ausgaben, die durch kurzfristige Absagen von Veranstaltungen entstanden sind. Dabei wird der Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 30.06.2021 berücksichtigt. Der Zuschuss pro Einrichtung beträgt maximal 50.000 Euro. Antragsstichtag ist der 15.09.2021.
Die Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Die Kontaktdaten der zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung sind auf der Website des MWK eingestellt: www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neues-corona-sonderprogramm-fur-kultureinrichtungen-und-kulturvereine-202087.html.