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Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ – Aktuelle Antragsmöglichkeiten für pandemiebedingte Investitionen

Kultureinrichtungen, die nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden, können noch bis zum 30. September 2021 bzw. 30. November 2021 Anträge stellen. Weitere Informationen für

- Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten unter www.museen-neustartkultur.de/.

- Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser und Festivals sowie Kleinkunstbühnen und Varietétheater unter www.dthg.de/foerderung/neustartkultur/.