Kultureinrichtungen, die nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden, können noch bis zum 30. September 2021 bzw. 30. November 2021 Anträge stellen. Weitere Informationen für
- Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten unter www.museen-neustartkultur.de/.
- Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser und Festivals sowie Kleinkunstbühnen und Varietétheater unter www.dthg.de/foerderung/neustartkultur/.