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Landesprogramm zur Unterstützung des Ausbildungsmarktes – Verlängerung und Ausweitung

Unterstützung einer erhöhten Mobilität von Auszubildenden (Einmalige Prämie von 500 Euro)

Förderung von Auszubildenden und Schülern, die im Jahr 2020 oder 2021 einen Ausbildungsberuf begonnen haben bzw. beginnen werden.
Voraussetzung: Entfernung zwischen nächstgelegener Wohnung und vertraglicher Ausbildungsstätte, berufsqualifizierter Schule oder Berufsschule mind. eine Stunde Fahrzeit mit dem ÖPNV oder mind. 45 km beträgt oder alternativ ein Wohnortwechsel aufgrund der Entfernung vorgenommen wurde/wird.
Antragsfrist: nach Ablauf der Probezeit laufende Antragstellung bis spätestens 30. Juni 2022

 

Unterstützung und Entlastung von Ausbildungsbetrieben:

Förderung von Ausbildungsbetrieben, die in den Jahren 2020 bis 2022 Ausbildungsverträge verlängern oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen und mit Bewerbern besetzen, deren höchster Schulabschluss ein Hauptschul- oder ein Realschulabschluss ist. Zudem werden Leistungen an Kleinstbetriebe mit nicht mehr als zehn Beschäftigten gewährt, die in den Jahren 2021 oder 2022 mind. einen Ausbildungsvertrag abschließen.

Prämie: 500 Euro (je Ausbildungsverlängerung), 2.000 Euro (je zusätzlichen Ausbildungsplatz) bzw. einmalig 4.000 Euro für Kleinstbetriebe

Antragsfrist: nach Ablauf der Probezeit laufende Antragstellung bis spätestens 31. Oktober 2022

(Hinweis: Für Ausbildungen ab dem 01.06.2021 ist eine Antragstellung erst ab dem 01.10.2021 möglich.)

 

Weitere Hinweise finden Sie unter www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbildung-Qualifikation/Mobilit%C3%A4tspr%C3%A4mie-Auszubildende/index.jsp bzw. www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Entlastung-Ausbildungsbetriebe/index.jsp.