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Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende

Die Überbrückungshilfe III Plus wird inhaltlich weitestgehend deckungsgleich sein mit der Überbrückungshilfe Juli-September und nun bis zum Jahresende 2021 weitergeführt, einschließlich des sogenannten Eigenkapitalzuschusses zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen.
Nicht fortgeführt wird allerdings die Restart-Prämie, die Unternehmen gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte. Diese läuft planmäßig im September aus.

 

Ebenso wird bis Jahresende 2021 die Neustarthilfe Plus fortgesetzt zur Unterstützung insbesondere von Soloselbständigen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen, die aufgrund geringer Fixkosten nicht von Überbrückungshilfe III plus profitieren.

 

Unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sollen zeitnah die überarbeiteten FAQ mit allen wichtigen Details veröffentlicht und der Antragsstart / Antragsfrist bekannt gegeben werden. Zuständige Ansprechpartner sind erreichbar unter den Hotlines 030 / 530199-322 (für prüfende Dritte) und 030 / 1200-21034 (für Direktanträge von Soloselbstständigen).