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Landesprogramm zur Unterstützung des Ausbildungsmarktes - Richtlinienänderungen

Das Nds. Kultusministerium hat eine neue Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Trägern der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (RL ÜLU 3) sowie eine Änderung der Richtlinie zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben veröffentlicht.

 

ÜLU 3:

Mit der neuen Richtlinie werden Billigkeitsleistungen an Träger der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) gewährt, um die Folgen der Corona-Pandemie und/oder der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage einzudämmen. Antragfrist ist der 30. November 2021.

Nähere Hinweise in Kürze unter www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Ausbildung-Qualifikation/index.jsp

 

Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben:

Die Richtlinie wurde dahingehend angepasst, indem das Erfordernis eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses bis zum 28.02.2023 aufgehoben wurde. Zudem ist der Förderzeitraum bis zum 30.06.2023 verlängert worden - bis dahin müssen die Auszubildenden mindestens die Hälfte ihrer Ausbildungszeit absolviert haben.

Nähere Hinweise: www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/F%C3%B6rderung-der-%C3%9Cbernahme-von-Insolvenzauszubildenden/index.jsp