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Sonderfonds für Kulturveranstaltungen - Neue Regelungen

Im Zuge der neuen Regelungen werden nun freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen im befristeten Zeitraum vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 als „pandemiebedingt“ anerkannt. Diese Regelung greift für beide Ausfallabsicherungen für private Veranstalter. Unter welchen Voraussetzungen die Absage der Veranstaltung innerhalb dieses Zeitraums als pandemiebedingt akzeptiert wird sowie weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.