"Freiwillige" Schließung
Unternehmen, für die der laufende Geschäftsbetrieb wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Maßnahmen unwirtschaftlich wäre, können auch bei freiwilliger Schließung zeitlich befristet Überbrückungshilfe-III-Plus beantragen.
Überbrückungshilfe III Plus - Antragsfrist verlängert
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Antragsfrist bis zum einschließlich 31. März 2022 verlängert.
Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundes.