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Update bei Corona-Hilfen

"Freiwillige" Schließung

Unternehmen, für die der laufende Geschäftsbetrieb wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Maßnahmen unwirtschaftlich wäre, können auch bei freiwilliger Schließung zeitlich befristet Überbrückungshilfe-III-Plus beantragen.

 

Überbrückungshilfe III Plus - Antragsfrist verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Antragsfrist bis zum einschließlich 31. März 2022 verlängert.

 

Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundes.