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Soforthilfen 2020 - Verlängerung der Rückzahlungsfrist

Die Frist für Rückzahlungen von zu viel erhaltenen Corona-Soforthilfen wird verlängert. Betroffene Antragstellende haben nun bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, Rückzahlungen zu leisten. Zuvor war die Frist auf den 28. Februar 2022 festgelegt. Die Verlängerung der Rückzahlungsfrist geht auf die aktuelle finanzielle Situation der Unternehmen ein.


Die Abgabe der benötigten Informationen (Rückmeldung) ist auch nach Ablauf der ersten Frist am 17. Dezember 2021 möglich, das Datenportal bleibt geöffnet.

 

Weitere Informationen zu Rückzahlung und Rückmeldeverfahren erhalten Sie auf der Seite der NBank.