Sonderfonds für Kulturveranstaltungen – Fristverlängerung für freiwillige Absagen
Ziel des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ist es, die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Unsicherheiten zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt über folgende Module:
- Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallversicherung für kleinere Kulturveranstaltungen (bis 2.000 Personen; für Veranstaltungen, die bis 31.03.2022 stattfinden)
- Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Personen; für Veranstaltungen die bis 31.12.2022 stattfinden)
Für Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, werden freiwillige Absagen nun unter bestimmten Bedingungen noch bis zum 31. Januar 2022 als „pandemiebedingt“ anerkannt (ursprüngliche Frist 23.12.2021). Ausführliche Informationen (u. a. FAQ) zum Sonderfonds finden Sie auf der Programmwebsite: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html.
Weitere aktuelle Antragsmöglichkeiten für spezifische Corona-Hilfen im Kulturbereich ("Neustart Kultur"):
- Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen – Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten; Nähere Hinweise: www.museen-neustartkultur.de/
- IMPULS – Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen; Nähere Hinweise: http://bundesmusikverband.de/impuls/
- Zukunftsprogramm Kino I; Nähere Hinweise: www.ffa.de/index.php?zukunftsprogramm-kino-1
- #TakeHeart (Fonds Darstellende Künste); Nähere Hinweise: www.fonds-daku.de/takeheart/
- Stipendium für freiberufliche bildende Künstler:innen; Nähere Hinweise: www.kunstfonds.de/neustart-kultur/aktuelle-sonderfoerderprogramme/stipendien-2-auflage