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Corona-Hilfen: Start der Überbrückungshilfe IV und Härtefallhilfen

Überbrücktungshilfe IV

Mit der Überbrücktungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt.

 

Seit dem 07.01.2022 kann die Überbrücktungshilfe IV für den Förderzeitraum 01. Januar bis 31. März 2022 beantragt werden. Anträge auf einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten können grundsätzlich bis zum 30. April 2022 über einen prüfenden Dritten eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html

 

Härtefallhilfen

Auch die Härtefallhilfen wurden um die Fördermonate Januar bis März 2022 verlängert. Zielgruppe der Hilfen sind weiterhin Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen (z. B. Überbrückungshilfen). Anträge können für den gesamten Unterstützungszeitraum (November 2020 bis März 2022) bis zum 30. April 2022 eingereicht werden.

Nähere Hinweise entnehmen Sie bei Interesse folgender Website: www.haertefallhilfen.de.