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Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022

Bund und Länder verlängern die Wirtschaftshilfen für Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen um drei weitere Monate bis Juni 2022. Anträge für die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe und Härtefallhilfen für die Fördermonate April, Mai und Juni sollen ab Anfang / Mitte April möglich sein.

 

Nähere Informationen sowie die Antragsfristen dürften demnächst auf der zentralen Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. der länderübergreifenden Plattform für die Härtefallhilfen www.haertefallhilfen.de veröffentlicht werden. Des Weiteren sind dort Kontaktdaten der zuständigen Programmstellen hinterlegt.