· 

Rückzahlungsfrist für die Soforthilfen bis Sommer 2023 verlängert

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Frist für rückzahlpflichtige Beträge der Corona-Soforthilfen bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Bislang sollten die Rückzahlungen bis Ende Oktober 2022 geleistet werden.

 

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Der russische Angriff auf die Ukraine hinterlässt deutliche Spuren auch in der niedersächsischen Wirtschaft. Gestörte Lieferketten, weiter verschärfter Fachkräftemangel und deutlich gestiegene Energiekosten belasten die Betriebe. Wir wollen die Liquidität der Unternehmen in dieser schwierigen Zeit mit den Rückzahlungen nicht zusätzlich belasten.“

 

Die Pressemitteilung des Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung finden Sie in voller Länge unter https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ruckzahlungsfrist-fur-die-soforthilfen-bis-sommer-2023-verlangert-212207.html