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Förderhinweise zu aktuellen Corona-Hilfen für Ausbildungsbetriebe

 

"Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis)":

Im Jahr 2022 werden noch Zuschüsse zur Übernahme von Auszubildenden vergeben, deren bisheriger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag u. a. infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie frühzeitig aufgelöst hat.

Projektende ist das erfolgreiche Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder spätestens der 30.06.2023. Bis dahin müssen die Auszubildenden mind. die Hälfte ihrer Ausbildungszeit absolviert haben (siehe https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Einstellung-und-%C3%9Cbernahme-von-Auszubildenden-aus-Insolvenzbetrieben-(Insolvenzazubis).html).

 

"Ausbildungsplätze sichern“:

Derzeit können noch Ausbildungsprämien bei Erhalt bzw. Erhöhung der Ausbildungsplätze (im Vergleich zu den drei Vorjahren) beantragt werden. Anträge für Ausbildungsverhältnisse, die spätestens am 15.02.2022 begonnen haben, können bis zum 15. September 2022 eingereicht werden (siehe https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/foerderinitiativen-und-program-ur-staerkung-der-berufsbildung/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern_node.html bzw. www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern).

 

"Entlastung Ausbildungsbetriebe":

Über das Landesprogramm zur Entlastung von Ausbildungsbetrieben werden noch Prämien bei Verlängerung von Ausbildungsverträgen oder bei Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen vergeben. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2022 (siehe www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Entlastung-Ausbildungsbetriebe.html).